Zu dieser Kategorie gehören die Gemeinden, die Berggemeindeverbände, die interprofessionellen regionalen Verbände mit weniger als 5.000 ha Rebflächen in den Bergen, die Provinz der bereits zugehörigen Region, Verbände und / oder Personen, die auf lokaler Ebene für die Aufwertung und Förderung des Weinbaus und der Weinbereitung tätig sind, instrumentelle, regionale Körperschaften, Handelskammern oder ähnliche Einrichtungen anderer Staaten.