Der Wissenschaftlich-Technische Ausschuss trägt aufgrund seiner Kompetenz und seines Ansehens zur Verfolgung der im Art. 2 des vorliegenden Statuts
Der Wissenschaftlich-Technische Ausschuss besteht aus Fachleuten auf dem Gebiet des Bergweinbaus, die auf Vorschlag des Vorstands von der Versammlung nominiert werden.
Der Wissenschaftlich-Technische Ausschuss bleibt drei Jahre im Amt und seine Mitglieder können wiedergewählt werden. Die Amtszeit des Ausschusses endet jedoch mit der Auflösung des Vorstands.
Ein wichtige Aktivität des CTS war die Festlegung der Kriterien für die Zugehörigkeit zum Steillagenweinbau. Die wichtigsten Kriterien sind:
- Gefälle größer als 30%;
- Weinlagen in einer Höhe ab 500 Meter ü.M.;
- Terrassen- und Stufenweinbau.
Während der jahrelangen Aktivitäten des Zentrums ist der technisch-wissenschaftliche Ausschuss in verschiedenen Bereichen tätig geworden, um technologische Lösungen zur Verringerung der Herstellungskosten zu erarbeiten, strukturelle Veränderungen vorzuschlagen, die sich für ein orografisch schwieriges Gebiet eignen, um die ursprünglichen Weinstöcke der Bergregionen zu retten und aufzuwerten und die Eigenart und Besonderheit der aus ihnen gewonnenen Weine neu zu bewerten und schließlich den Anbau der Weinrebe in den marginalen Gebieten zu fördern und ihn zu schützen und zu bewahren.